Lessing-Realschule Wolfenbüttel

Ravensberger Str. 19, Tel. 0 53 31 - 95 68 0

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Satzung des Schulvereins

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Satzung des Schulvereins der LESSING - REALSCHULE e. V.
Ravensberger-Straße – 38304 Wolfenbüttel
(März 2004)

§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Schulverein der Lessing-Realschule Wolfenbüttel e. V.“ und hat seinen Sitz in Wolfenbüttel. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Wolfenbüttel eingetragen.

§ 2
Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung schulischer Arbeit und die Herstellung eines engen Vertrauensverhältnisses zwischen Elternschaft, Lehrern und Schülern durch Zusammenfassung zu einer Schulgemeinschaft.
Der Verein dient keinem wirtschaftlichen Zweck, er erstrebt keinen Gewinn und verfolgt unter Ausschluss aller politischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3
Aufbringung der Mittel
Die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel bringt der Verein durch Mitgliedsbeiträge und Spenden auf.

§ 4
Mitgliedschaft und Mitgliedschaftsende
Mitglied können Eltern oder Erziehungsberechtigte werden, deren Kinder die LRS besuchen. Mitglied kann auch werden, wer den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will.

Die Mitgliedschaft wird durch Zahlung von mindestens einem Jahresbeitrag erworben und ist damit für das laufende Schuljahr gültig. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ende des Schulbesuchs ihres Kindes. Eine vorzeitige Kündigung der Mitgliedschaft zum Schuljahresende ist schriftlich möglich. Diese muss dem Vorstand bis zum 30. März des Schuljahres vorliegen. Rückzahlungen geleisteter Beträge erfolgt nicht.

§ 5
Vereinsjahr und Beiträge
Das Vereinsjahr fällt mit dem Schuljahr zusammen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
  1. Vorstand
  2. Mitgliederversammlung
§ 7
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
  1. dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden
  2. dem Stellvertreter/der Stellvertreterin des Vorsitzenden/der Vorsitzenden
  3. dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin
  4. dem Schriftführer/der Schriftführerin
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Gesetzliche Vertreter des Vereins sind der/die 1. Vorsitzende bez. Stellvertreter/-in und 1 Vorstandsmitglied.
Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten nur ihre notwendigen Auslagen vergütet.

§ 8
Beisitzer/Beisitzerinnen
Der Vorstand kann 2 Beisitzer/-innen aus der Lehrerschaft der LRS hinzuziehen.

§ 9
Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach den Bestimmungen der Satzung. Er beschließt einstimmig über die Verwendung der Mittel. Die Verfügung über das Konto wird dem/der Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/-in übertragen, wobei eine Unterschrift erforderlich ist.
Der Vorstand bereitet die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor und führt sie aus. Zu den weiteren Aufgaben des Vorstandes gehören die Einberufung der Mitgliederversammlung, die Erstattung des Jahres- und Kassenbereiches sowie die Entscheidung über die Verwendung der Mittel.

§ 10
Mitgliederversammlung
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein, und zwar jährlich im ersten Viertel des Vereinsjahres, sonst nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens 20 Mitgliedern. Die Mitglieder sind 2 Wochen vorher schriftlich einzuladen, dabei ist die Tagesordnung bekanntzugeben. Die Tagesordnung der ersten Versammlung in jedem Vereinsjahr hat den Tätigkeits- und Kassenbericht, die Wahl der Rechnungsprüfer und in zweijährigem Abstand die Neuwahl des Vorstandes zu enthalten.

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Zu Beschlüsse über Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich, über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse nimmt der Schriftführer eine Niederschrift auf. Diese ist von ihm und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§ 11
Aufgaben der Mitgliederversammlung
  1. Entgegennehmen und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes über das zurückliegende Vereinsjahr.
  2. Entlastung des Vorstandes.
  3. Wahl eines neuen Vorstandes nach Ablauf der Wahlperiode.
  4. Festsetzung des Mindestbeitrages.
  5. Vorschläge zur Verwendung der Mittel
  6. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes.
  7. Satzungsänderungen
  8. Auflösung des Vereins.

§ 12
Ausschlüsse
Nach Bedarf kann der Vorstand für bestimmte Zwecke besondere Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften bilden.

§ 13
Rechnungsprüfer/-innen
Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich zwei Rechnungsprüfer/-innen, die die Kasse und Rechnungsführung zu prüfen haben. Die Rechnungsprüfer/-innen dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie haben das Ergebnis der Kassenprüfung der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.

§ 14
Auflösung des Vereins
Anträge auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von einem Viertel der Mitglieder unterstützt und einen Monat vor der Versammlung den Mitgliedern bekanntgegeben werden. Der Auflösungsbeschluss selbst bedarf einer Dreiviertelmehrheit der Versammlung.

§ 15
Restvermögen
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Wolfenbüttel mit der Maßgabe, es zu Gunsten der Schüler und Schülerinnen der LRS zu gleichartigen, gemeinnützigen Zwecken zu verwenden.
 
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